
Der TSV stellt eine ehrenamtlich tätige, teamorientierte Organisation dar, in der Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf vielen engagierten Schuldern getragen wird. Der Verein besteht derzeit aus dem sog. Hauptverein („Kopf“) und acht Sparten, in denen das Sportangebot des TSV organisiert wird. Das Zusammenspiel dieser Engagements ist in der Satzung des TSV verankert.
Im Gegensatz zu vielen Sportvereinen betreibt der TSV eigene Sportstätten auf gepachtetem Gemeindegrund. Diese Situation stellt im Engagement des TSV zusätzliche Herausforderungen im täglichen Betrieb des Vereins dar.
Satzungsgemäße Wahlen bestimmen die Dynamik der Aufgabenverteiilung über überschaubare Zeiträume.
Lt. TSV Satzung, angepasst am 24.11.2023 und eingetragen am 25.7.2024 im Registergericht am Amtsgericht Kempten, finden Neuwahlen turnusmäßig alle drei Jahre auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV und vorgelagerten Wahlen in den Sparten statt. Bei einer vorhergehenden Neuwahl in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wird die Neuwahl auf die folgende ordentliche Mitgliederversammlung festgelegt (§8(2) Satz 2).
Neuwahl/Wiederwahl in einer ordentlichen Mitgliederversammlung betreffen die folgenden Positionen im TSV:
- Positionen im geschäftsführenden Vorstand des TSV (§8 (2))
- Kassier (§9 (2)), wobei die Position des Kassiers nicht in Personalunion mit einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands geführt werden kann (§9 (5).
- Schriftführer
- Mindestens zwei Beisitzer (§9 (1) h und §9 (7))
- Sportwart, Liegenschaftswart, Pressewart und Veranstaltungswart (§9 (2)), wobei bei fehlender Besetzung dieser Positionen kommissarisch die Aufgaben durch Vertreter des geschäftsführenden Vorstands wahrgenommen werden. Nachbesetzungen zu einem späteren Zeitpunkt sind möglich (§9 (4)). Bei Fehlen eines Veranstaltungswarts können Tätigkeiten des TSV nach §2 (2) c) ausgesetzt werden.
- Zwei Kassenprüfer (§13 (1)), nicht in Personalunion mit anderen Positionen im Verein. Die Kassenprüfer unterstehen der Mitgliederversammlung und erstellen den Vorschlag zur Entlastung des Vorstands in jährlich durchgeführten, ordentlichen Mitgliederversammlungen.
Weiterhin werden unter dem Tagesordnungpunkt „Neuwahl“ in der Mitgliederversammlung die im Vorfeld neugewählten oder wiederbesetzen Positionen der im TSV betriebenen Sparten durch die Mitgliederversammlung bestätigt. Näheres hierzu ist in §14 der TSV Satzung zu finden.
Der Tagesordnungspunkt „Neuwahl“ muss auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung vollständig durchgeführt werden, auch wenn nicht alle Positionen durch Neuwahl/Wiederwahl besetzt werden können. Dies sichert
- im Nachgang die Nachbesetzung offener Positionen im Hauptausschuss (§9 (4))
- die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für die mögliche, fehlende Besetzung einer Position im geschäftsführenden Vorstand, des Kassiers, des Schriftführers oder der Kassenprüfer
- die Bearbeitung einer „Notsituation“ bei fehlender Besetzung der Positionen im Vorstand, die mit dem Registergericht in Kempten bearbeitet werden muss. Hierzu sollte der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden, welches Mitglied die Initiative für einen formlosen Antrag zur Bearbeitung mit dem Registergericht übernimmt.
Reiner Reschke – Ehrenvorstand
