Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben beschafft der TSV Förderverein finanzielle Mittel, die dem ideellen Bereich des TSV zugeführt werden. Eine mögliche Mittelbeschaffung besteht in der Betreung der Bandenwerbung, für die der TSV Förderverein Bandenwerbeverträge abschließt und deren Ausführung betreut. Die Rechnungsabwicklung mit den werbenden Firmen wird durch den Kassier des Fördervereins durchgeführt. Nach Zahlungseingang stehen im Falle der Bandenwerbung die Erlöse aus diesen Aktivitäten als Spende dem ideelen Bereich der Abteilung Fußball zur Verfügung. Eine Verwendung dieser Mittel für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Fußballabteilung ist unzuläassig.
Mit der europaweiten Einführung von SEPA wurden auch die Vertragsmuster zum Abschluß einer Bandenwerbung aktualisiert. Der aktuelle Stand des gültigen Vertragsmusters ist hier zu finden.
Das Vertragsmuster ist derart gestaltet. daß es für unseren bisher denkbaren Fälle einheitlich verwendet werden kann:
i.A. R.Reschke